Versorgungsformen der Hospizarbeit und Palliative Care
Eine umfassende Hospiz- und Palliativversorgung erfordert das Zusammenspiel vieler Fachrichtungen und Einrichtungen. Dazu gehören ambulante Hospizdienste, SAPV-Teams (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung), Palliativstationen, Stationäre Hospize, Alten- und Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, aber auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Haus- und Fachärzt*innen, Krankenhäuser und Kliniken, Palliativdienste, Apotheken, Home-Care-Unternehmen, Sanitätshäuser, Bestattungsunternehmen, kirchliche Seelsorger*innen, spirituelle Begleiter*innen, Trauergruppen, Trauerberatung, Physiotherapeut*innen, Psychotherapeut*innen, Psycholog*innen und viele mehr.
Im Folgenden stellen wir die gängigsten Versorgungsformen vor. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Versorgungsstrukturen, die eng mit den hier genannten Angeboten zusammenarbeiten. Gemeinsam sorgen sie für eine umfassende Betreuung und Begleitung, die auf die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen abgestimmt ist.
Versorgungsformen
Ambulanter Hospizdienst / Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst
Ambulante Hospizdienste unterstützen schwer erkrankte Menschen dabei, ihre letzte Lebensphase zuhause oder in Pflegeeinrichtungen im Kreis ihrer vertrauten Umgebung zu verbringen.
Hauptamtliche Koordinationskräfte beraten zu Fragen der palliativen Versorgung. Ehrenamtliche Hospizbegleiter*innen stehen Betroffenen und ihren Familien in der Zeit des Sterbens zur Seite. Auch für die Zeit nach dem Tod bieten viele Hospizdienste verschiedene Angebote der Trauerbegleitung an.
Die Ambulanten Hospizdienste im Landkreis München haben sich zur ARGE Hospiz zusammengeschlossen.
Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (kurz SAPV) versorgt Menschen zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung in spezialisierter medizinischer und pflegerischer Hinsicht. Das Ziel ist dabei, unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden und möglichst in vertrauter Umgebung sterben zu können. Die SAPV-Teams sind an sieben Tagen in der Woche 24 Stunden für die von ihnen begleiteten Patient*innen erreichbar. In den SAPV-Teams arbeiten Pflegefachkräfte, Ärzt*innen, Sozialpädagog*innen. Außerdem besteht die Möglichkeit, weitere Professionen in die Begleitung miteinzubeziehen.
Für SAPV benötigt es eine Verordnung vom Hausarzt.
Palliativstation
Palliativstationen sind spezialisierte Einheiten in Krankenhäusern. Auf Palliativstationen versorgen und begleiten multiprofessionelle Teams aus Ärzt*innen, Pflegekräften und Mitarbeitenden aus psychosozialen Berufsgruppen zusammen mit ehrenamtlich Helfenden Menschen mit fortgeschrittenen und fortschreitenden, lebensbegrenzenden Erkrankungen.
Die Aufnahme auf eine Palliativstation erfolgt durch ärztliche Einweisung. Im Vordergrund steht nicht die kurative (auf Heilung ausgerichtete) Behandlung, sondern die palliative Versorgung. Dazu zählen die Linderung der Symptome und die Verbesserung der Lebensqualität.
Der Aufenthalt auf der Palliativstation ist zeitlich begrenzt und nur bei medizinischer Notwendigkeit möglich. Ziel sind eine Linderung von quälenden Beschwerden, eine Überprüfung und Optimierung der bestehenden Versorgung zuhause oder im Heim und die Begleitung der Angehörigen. So soll eine Verbesserung der Lebensqualität erreicht werden.
Sollte eine Entlassung nicht mehr möglich sein, steht das multiprofessionelle Team der Palliativstation den Sterbenden und ihren Angehörigen zur Seite.
Stationäres Hospiz
Stationäre Hospize sind eigenständige, wohnlich gestaltete Einrichtungen – unabhängig von Krankenhaus oder Pflegeheim –, die kompetente Versorgung, Betreuung und Begleitung anbieten. Diese Versorgungsform ist für Menschen gedacht, die eine sehr umfassende Versorgung benötigen (z.B. bei komplexem Symptomgeschehen).
Dabei stehen der schwerstkranke und sterbende Mensch und seine Angehörigen mit ihren jeweiligen Bedürfnissen im Mittelpunkt. Eine ganzheitliche Pflege, Versorgung und Begleitung werden durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende des Hospizes in Zusammenarbeit mit palliativmedizinisch erfahrenen Ärzt*innen gewährleistet.
Die Heilung der Krankheit steht hier nicht im Vordergrund, sondern die Linderung der Symptome und die Verbesserung der Lebensqualität. Der Aufenthalt der Patienten dauert üblicherweise bis zu deren Versterben.
Ein Großteil der Kosten wird von den Kranken- und Pflegekassen übernommen; die übrige Finanzierung erfolgt z.B. über Spenden.
Alten- und Pflegeeinrichtung
Pflegeeinrichtungen bieten eine umfassende Betreuung für Menschen, die dauerhaft pflegebedürftig sind. Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen erhalten hier rund um die Uhr Unterstützung und Pflege.
Ergänzt wird die Versorgung in Pflegeeinrichtungen bei Bedarf durch weitere Versorgungsformen wie Ambulante Hospizdienste oder Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV).
Jede Pflegeeinrichtung im Landkreis München erhält außerdem Unterstützung durch den Palliativ-Geriatrischen Dienst (PGD). Der PGD wird gefördert aus Mitteln des Landkreises München.
Ambulanter Pflegedienst
Ambulante Pflegedienste kommen zu den Betroffenen nach Hause und helfen bei der täglichen Pflege und medizinischen Versorgung. Das kann zum Beispiel bei der Körperpflege oder die Wundversorgung sein.
Koordinationsstelle im Landratsamt München
Das Hospiz- und Palliativnetzwerk im Landkreis München wird durch die zentrale Koordinationsstelle im Landratsamt München geleitet. Dabei hat die Koordinationsstelle im Landratsamt München unter anderem folgende Aufgaben:
- Ansprechpartnerin in allen Fragen zur Hospizarbeit und Palliativversorgung im Landkreis München
- Aufbau und Koordination des Hospiz- und Palliativnetzwerks im Landkreis München unter Berücksichtigung der bestehenden Strukturen
- Vernetzung aller für den Landkreis München relevanten an der Versorgung beteiligten Institutionen, Verbände, Behörden, Organisationen und Kostenträger
- Organisation und Unterstützung von Veranstaltungen, Fachtagen, Arbeitskreisen, Projekten der Öffentlichkeitsarbeit und überregionalen Fort- und Weiterbildungen
Das Netzwerk wird aus Mitteln des Landkreises München sowie nach § 39d SGB V gefördert.